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Was muss ich bei der Kündigung beachten?


  • Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.


  • Die Kündigung muss rechtzeitig abgesendet werden. Bei einer Kündigung zum Ende der Laufzeit also bis spätestens zum 30.11., bei einer Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung bis spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung.


  • Das Kündigungsschreiben sollte unbedingt folgende Informationen enthalten: Ihre genaue Anschrift, das Datum, Ihre Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs.


  • Neben der Schriftform sind keine besonderen Formvorschriften zu beachten. Es genügt, wenn Sie


  • ... Ihren Versicherungsvertrag "fristgerecht zum Vertragsablauf zum 31.12." kündigen bzw.


  • ... Ihren Versicherungsvertrag "aufgrund der mitgeteilten Beitragserhöhung zum...." kündigen.


  • Es empfiehlt sich, die Kündigung als "Einschreiben" zu versenden
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    Datum:06.01.2003
    Quelle:HUK24
    ID:1204

     

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