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Stolpe: Deutsche Bahn AG wieder ein Stück verbraucherfreundlicher

Neue Kundencharta für den Fernverkehr tritt in Kraft

"Das Stärken des Verbraucherschutzes ist und bleibt ein wesentliches
Anliegen dieser Bundesregierung - auch im Bereich der Eisenbahnen."
Das sagte Bundesminister Dr. Manfred Stolpe anlässlich der Einführung
der Kundencharta Fernverkehr sowie der Erweiterung der Kundenrechte
durch die DB AG. Mit dem heutigen Tag tritt die neue Kundencharta für
den Fernverkehr in Kraft. Wichtigste Neuerungen: Im Falle von
Zugverspätungen oder dem Ausfall von Zügen im Fernverkehr haben
Bahnkunden fortan ab einer Stunde Verspätung einen Rechtsanspruch auf
Entschädigung. Diese beträgt 20 Prozent des Fahrpreises und kann
notfalls eingeklagt werden.

"Auf ihrem Weg zur weiteren Verbesserung der Kundenrechte ist es
erfreulich, dass die DB AG nicht auf den Gesetzgeber gewartet hat,
sondern in eigener Verantwortung aktiv geworden ist", lobte Stolpe.
Bereits im Februar diesen Jahres hatte der Bahnkonzern gesicherte
Rechtsansprüche bei Verspätung von mehr als 60 Minuten im Fernverkehr
angekündigt. Der entsprechende Tarifantrag wurde nach umfassender
Rechtsprüfung durch das BMVBW genehmigt, so dass die Neuerungen nun
wie geplant in Kraft treten können. "Die Bahn ist ein Stück
verbraucherfreundlicher geworden", begrüßte der Minister.

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Datum:02.10.2004
Quelle:Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
ID:2158

 

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