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In 2005 wird auch der Kfz-Brief verändert



Mit der 38. Änderungsverordnung zum Straßenverkehrsrecht vom 24. September
2004 werden die neuen Dokumente zum 01. Oktober des nächsten Jahres auch in
Deutschland eingeführt.
Auch nach diesem Stichtag können Neufahrzeuge noch mit Fahrzeugbrief und
- schein an den Kunden ausgehändigt werden. Wer aber nach dem 30. September
2005 zur Zulassungsstelle kommt, erhält dort dann automatisch die neuen
Dokumente. Der deutsche Fahrzeugbrief wird gegen die Zulassungsbescheinigung
Teil II, der Fahrzeugschein gegen den Teil 1 getauscht. Nach Auskunft des Kraftfahrt Bundesamtes ist dieser Umtausch der alten Dokumente in die neuen europäischen
Bescheinigungen für den Fahrzeughalter kostenlos. Es wird aber keinen Zwangsumtausch der Papiere geben, denn diese bleiben bis zur nächsten Befassung der Zulassungsstelle gültig.
Der Teil II hat nun DIN A4 Format und muss zur Aufbewahrung nicht mehr
umständlich gefaltet werden. Allerdings finden auf dem Dokument nur noch zwei
Halter Platz. Hier konnte sich der Datenschutzbeauftragte des Bundes gegen die Wünsche der Industrie durchsetzen. Es wird nur noch in einem separaten Feld die Anzahl der Vorbesitzer vermerkt. Namentlich ist somit nur noch der direkte Vorbesitzer eingetragen und identifizierbar.
Der Teil 1 bleibt in seinem derzeitigen brieftaschen-freundlichen Format erhalten, wird aber fälschungssicherer, u. a. durch eine fort laufende Nummerierung, die bei der Zulassung registriert bzw. dem Fahrzeug zugeordnet wird.
Bei der Abmeldung bzw. bei der Stilllegung des Fahrzeugs erhält in Zukunft der Teil 1 nur noch einen entsprechenden Vermerk und wird nicht mehr eingezogen. Dies ist auch notwendig, da der Teil II kaum noch technische Daten enthält. Auch An- und LJmbauten werden nur noch im Teil II eingetragen.

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