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In 2005 wird auch der Kfz-Brief verändert



Mit der Neuordnung der Zulassungsdokumente erhält eine andere europäische Bescheinigung aus der Fahrzeughomologation einen deutlich höheren Stellenwert.
Das so genannte Coc-Papier (Certification of Conformity), mit dem seitens des Fahrzeugherstellers nachgewiesen wird, dass das einzelne Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften zur EG-Typgenehmigung entspricht, muss ab dem 09. November 2004 jedem Kunden beim Kauf des Neufahrzeug ausgehändigt werden.
Da die Einführung des Teils I nicht zwingend vorgeschrieben ist und nicht alle EU Mitgliedsstaaten diesen auch ins nationale Recht übernommen haben, sollte der Fahrzeughalter dieses CoC-Papier ebenso gut aufbewahren wie den heutigen Fahrzeugbrief. Bei einem Verkauf des Fahrzeugs ins Ausland sollte das CoC-Papier dem neuen Eigner übergeben werden.

Der IVM empfiehlt, das CoC-Papier bei der Erstzulassung eines Neufahrzeugs der Zulassungsstelle vorzulegen, da diese wahrscheinlich das Datum der Erstzulassung in Europa auf diesem vermerken wird.
Auch für die Kennzeichenzuteilung und die Ausstellung des Teils 1 bei Leichtkrafträdern wird das CoC-Papier weiterhin benötigt, denn diese Fahrzeuge erhalten nur auf Antrag einen Teil II.

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Datum:28.10.2004
Quelle:Industrie-Verband Motorrad Deutschland e. V.
ID:2242

 

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