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Geschwindigkeitskorsett für schwere Kleinlaster

Stuttgart (ACE) - Mit einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen und Verordnungen will das Bundesverkehrsministerium gegen das wachsende Unfallrisiko von Kleintransportern vorgehen.

Wie der ACE Auto Club Europa am Donnerstag in Stuttgart mitteilte, ist unter anderem in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Klarstellung geplant, wonach für bestimmte als Pkw zugelassene Kleintransporter künftig ein Tempolimit von 80 Kilometer pro Stunde (km/h) gilt. Das entspricht der Regelung bei Lkw, trifft laut ACE jedoch nur Kleintransporter, die mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen unterwegs sind. Deren Anteil am Kleintransporterbestand von bundesweit mehr als 800.000 Fahrzeugen ist verschwindend gering. Dem Bericht zufolge ist ferner geplant, bereits bestehende Anforderung an den verkehrssicheren Transport der Ladung weiter zu präzisieren. Grund dafür ist, dass "immer wieder eklatante Mängel bei der Landungssicherung bis hin zum Fehlen jeglicher Sicherung festgestellt werden", zitierte der ACE aus dem Arbeitsentwurf des Ministeriums. Daraus geht weiter vor, dass Fahrer von Kleintransportern mit schärferen Sanktionen zu rechnen haben, wenn sie den geforderten Mindestabstand zum Vordermann unterschreiten. Damit soll "ein deutlich abschreckendes Signal gegen das vielfach beobachtete Drängeln von Kleintransportern auf Autobahnen" gesetzt werden, heißt es dazu in dem Papier des Ministeriums.

Der ACE begrüßte die geplanten Maßnahmen als "längst überfälligen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit". Das von Kleinlastern ausgehende Unfallrisiko sei der Politik seit nunmehr acht Jahren bekannt. Das Vorhaben, nur schweren Kleinlastern eine Geschwindigkeitskorsett zu verpassen, wird nach Darstellung des ACE die Sicherheitsprobleme aber nicht beseitigen. Die Pläne seien, nur "ein Tropfen auf den heißen Stein" und entsprächen in weiten Teilen lediglich den "minimalen Vorschlägen", die der jüngste Deutsche Verkehrsgerichtstag (Januar 2004) unterbreitet habe. Zugleich bemängelte der Club, dass das Verkehrsministerium darauf verzichte, eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung und den serienmäßigen Einbau einer motorischen und manipulationssicheren Tempodrosselung für alle Kategorien von Kleintransporterfahrzeugen vorzuschreiben.

Der ACE rechnet damit, dass die neuen gesetzlichen Maßnahmen und Verordnungen für Kleintransporter im Laufe des nächsten Jahres (2005) in Kraft gesetzt werden. Derzeit befinden sich die Pläne im Anhörungsverfahren.

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Datum:29.10.2004
Quelle:ACE Auto Club Europa
ID:2247

 

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