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Stolpe: Neue Verordnung sichert Fluggastrechte

"Als guten Tag für alle Flugreisenden" bezeichnet Bundesminister Dr.
Manfred Stolpe das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über
eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen
für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder
großer Verspätung von Flügen. "Das Stärken des Verbraucherschutzes ist
und bleibt ein wesentliches Anliegen dieser Bundesregierung."

"Mit der neuen Verordnung haben wir eine Stärkung der Fluggastrechte
erreicht", so Stolpe. "Sie sichert Flugreisenden ab dem 17. Februar
2005 deutlich mehr und weiterreichende Rechte gegenüber den
Fluggesellschaften zu." So würden die Beträge für Entschädigungen, die
Fluggesellschaften Passagieren bei Nichtbeförderung zahlen müssen,
angehoben. Außerdem werden Ansprüche auf Entschädigung und
Unterstützung bei Streichung von Flügen und großen Verspätungen
garantiert, erklärte der Minister.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat das
Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig als zuständige Beschwerde-
und Durchsetzungsstelle im Sinne der EU-Verordnung (EWG) 261/2004

in Deutschland bestimmt. Im Rahmen dieser Aufgabe wertet das LBA die
Beschwerden der Passagiere daraufhin aus, ob die Luftfahrtunternehmen
die Bestimmungen der Verordnung korrekt umsetzen und ergreift im Falle
von Verstößen geeignete Maßnahmen gegenüber den Unternehmen. Auch wenn
die beim Luftfahrt-Bundesamt eingereichten Beschwerden nicht der
Sicherung privatrechtlicher Ansprüche dienen, unterstützt die Behörde
die Fluggäste mit administrativen Hilfestellungen und holt etwa
Stellungnahmen der Beteiligten ein, informiert über Namen und Adressen
der Luftfahrtunternehmen und unterrichtet die zuständigen
ausländischen Stellen.

Weitere Informationen, Merkblätter und eigens erarbeitete Formulare
für die Beschwerde stellt das LBA in seinem Internetangebot unter
www.lba.de zur Verfügung.


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Datum:18.02.2005
Quelle:Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
ID:2541

 

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