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Zweites Berliner Motorradsymposium an der TU Berlin erfolgreich

80 km/h Limit für Leichtkrafträder fällt -
IVM und ZDK fordern sofortige Abschaffung

Anhebung der Leistung des Anfängermotorrades bleibt umstritten


Berlin, 18.April 2005

Die Grenze von 80 km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für 16 und 17jährige Fahrer von Leichtkrafträdern und –rollern fällt. Dies ist ein zentrales Ergebnis des 2. Berliner Motorradsymposiums an der TU Berlin, das am 13. April in den Räumen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin stattfand und sich den motorradbezogenen Regelungen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie widmete. Das Verkehrstechnische Institut der Deutschen Versicherer (VTIV) war neben dem Europäischen Motorrad Institut und dem Fachgebiet Kraftfahrzeuge der TU Berlin Veranstalter des Symposiums. Schirmherr ist Dr. Hermann Otto Solms (MdB), Vizepräsident des Deutschen Bundestages.

Beim Symposium diskutierten Verkehrspolitiker von SPD und CDU sowie des europäischen Parlaments mit Repräsentanten der Industrie, des Handels, der Motorradfahrer, der Fahrlehrer und der Prüforganisationen.

Nachdem die nur in Deutschland bestehende Geschwindigkeitsgrenze im Entwurf der 3. Europäischen Führerscheinrichtlinie der Europäischen Kommission nicht mehr vorgesehen ist und die Verkehrspolitiker Reinhard Weis für die SPD-Bundestagsfraktion und Gero Storjohann für die CDU die Abschaffung befürworteten, richteten Vertreter der Motorradindustrie (IVM) und des Motorradhandels (ZDK) beim Symposium die Forderung an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, diese Sonderregelung in Deutschland im Vorgriff auf die kommende EU-Regelung sofort abzuschaffen. Vertreter des TÜV und der Fahrlehrer stimmten dieser Vorgriffsregelung zu. “Wir hoffen, dass Minister Stolpe das eindeutige Votum des 2. Berliner Motorradsymposiums ernst nimmt und umgehend den Entwurf einer Änderungsverordnung vorlegt“, fordert Dr. Hubert Koch vom Veranstalter ‚Europäisches Motorrad Institut’: „Es wäre eine unverständliche Diskriminierung von Motorradfahrern, wenn demnächst 17jährige durch das Programm ‚begleitetes Fahren’ ohne jede Geschwindigkeitseinschränkung Auto fahren dürften, während sie auf Leichtkrafträdern auf 80 km/h begrenzt blieben“, so der Mitgründer des Instituts weiter.

Der mögliche Ausschluss der neuen Mopedklasse AM aus dem PKW Führerschein B wird vom Industrie Verband Motorrad Deutschland (IVM) und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) als Systembruch abgelehnt. Zustimmung fand allerdings der Vorschlag der EU-Kommission, demnächst die 50er Klasse (Führerschein AM) europaweit einzuführen. Allerdings gehen die Meinungen beim Mindestalter noch auseinander. Während die EU-Gremien 16 Jahre als europaweite Grenze vorsehen, aber national Abweichungen nach oben und unten zulassen wollen, plädierten ZDK und IVM für ein Mindestalter von 15 Jahren in Deutschland und wurden dabei vom Fahrlehrerverband unterstützt. Das Verkehrsministerium meldete allerdings Bedenken gegen eine Absenkung an.

Bei der Motorradklasse (A 2, ab 18 Jahre) will Brüssel die Leistung des Anfängermotorrades von 25 KW auf 35 KW anheben. Diesem Vorschlag stimmten in ihren Statements die Vertreter des IVM, des ZDK und der Motorradinitiative Deutschland zu. Gegen eine höhere Leistung für das Anfängermotorrad plädierten allerdings die Abgeordneten Weis für die SPD und Storjohann für die CDU ebenso wie der Vertreter des Verkehrsministeriums und die Repräsentanten der Fahrlehrer und des TÜV. Zu dieser Frage wird die Diskussion sowohl in Deutschland als auch in Europa weitergehen.

Die Berliner Motorradsymposien an der TU Berlin wollen im Schnittbereich von Wissenschaft, Forschung, Entwicklung und Politik eine Plattform bieten, motorradgerechte Regelungen zu diskutieren. Sie sollen dem Informationstransfer dienen, den Dialog fördern und der Politik Entscheidungshilfen liefern.

Weiter Informationen unter www.europaeisches-motorrad-institut.de





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Datum:26.04.2005
Quelle:Europaeisches-Motorrad-Institut
ID:2699

 

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