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TUEV


Bremsanlage:
Geänderte Bremsanlagen sind Eintragungspflichtig. Achtung: Bei Bremsleitungen
wird seit einigen Jahren ein sog. Schleudertest bei der Prüfung verlangt. (Bei Enduros
durchaus sinnvoll.) Einige Händler versuchen immer noch Restposten an den Mann
zu bringen. Im Zweifel Nachfragen. Spiegler hat mittlerweile Bremsleitungen im
Programm, die eine ABE besitzen. Diese müssen in Form und Abmessungen den
Originalen entsprechen. (Gut für Selbstschrauber, da einige Prüfer eine
Einbaubestätigung verlangen.) Zubehörbremsbeläge müssen eine ABE besitzen
(KBA-Nummer auf der Rückseite) sonst Eintragungspflichtig.

Trägersysteme (Koffer, Gepäckträger etc. ):
Gelten als Gepäck, wenn sie mit geringem Aufwand und ohne Werkzeug abgenommen
werden können. Es dürfen keine Lichter etc. an ihnen befestigt sein (z.B. Gold wing)
Nicht eintragungspflichtig.

Verkleidungsteile:
Eintragungspflichtig. (Meines Wissens gibt es noch keine Teile,
außer Verkleidungsscheiben, mit ABE) Verkleidungsteile (wie auch alle anderen Teile)
von anderen Motorrädern haben alle eine Prüfung hinter sich. Da sollte es keine
Probleme bei der Eintragung geben, wenn sie von leistungsstärkeren/schnelleren
Motorrädern kommen.

Grundsätzlich kann man den TÜV vorher fragen, was geht, und was nicht, und was bei einer
Prüfung auf einen zukommt. Soweit ich weiß (und erlebt habe) werden die Auskünfte auch gratis
gegeben. Dabei sollte man sich auch vorher erkundigen, wer von den Prüfern Ahnung von
Motorrädern hat, da gibt es beim Wissen der Prüfer gewaltige Unterschiede. Prüfer mit Erfahrung,
die am besten noch selber fahren, können Eigenbauten besser einschätzen, und lassen eher mal was
"durchgehen", da sie im Zweifel mit haftbar gemacht werden können, und unerfahrenere dann eher
"Nein!" sagen. Bei aufwendigeren Sachen sollte man auch einen festen Termin vereinbaren,
das spart Wartezeit, und man weiß schon vorher was auf einen zu kommt.


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Datum:02.01.2003
Quelle:Andreas Mecke
ID:761

 

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