Home








































  Partnernummer: Passwort: Neuanmeldung

EU Kommission will Motorradführerscheinklassen verändern


Für die Leichtkraftradklasse A 1 wird ergänzend zur Leistungsobergrenze von 11 KW ein Leistungsgewicht von maximal 0,1 KW pro Kilogramm eingeführt. Ein 11 KW Leichtkraftrad muss also mindestens 110 Kg wiegen. Auf eine Harmonisierung der Einschlussregelung der Klasse A 1 in die Klasse B verzichtet die Kommission. So bleibt es bei den in Europa sehr uneinheitlichen Regelungen. Während etwa in Italien jeder Inhaber eines Führerscheins der Klasse B auch 125er Leichtkrafträder und –roller fahren darf, gilt diese Regelung in Deutschland nur für die Führerscheine, die vor dem 1. April 1980 erworben wurden.

Gravierende Änderungen sieht der Kommissionsentwurf für die Motorradklasse A vor. Während einerseits die maximale Leistung der beschränkten Klasse A für Einsteiger von jetzt 25 KW auf 35 KW erhöht werden soll, wird andererseits ein Leistungsgewicht von maximal 0,2 KW pro Kg eingeführt. Ein 35 KW Motorrad muss daher mindestens 175 Kg wiegen. Eine weitere Begrenzung soll es der Industrie unmöglich machen, Big Bikes per Drosselkit für die Anfängerklasse passend zu machen. Das so genannte „Downtuning“ wird nur für Motorräder mit maximal 70 KW zugelassen. Auch der Aufstieg von der beschränkten auf die unbeschränkte Klasse A soll erschwert werden. Zum einen beträgt die Bewährungszeit zukünftig 3 statt 2 Jahre, zum anderen wird für den Übergang eine praktische Aufstiegsprüfung verlangt.

<<<< >>>> 1 [2] 3

 

zurück








• Copyright © 2000 by Motorrad.de. Alle Rechte reserviert. •