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Länder haben die Möglichkeit, Tariferhöhung abzulehnen

Länder haben die Möglichkeit, Tariferhöhung abzulehnen

Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen zu den Tarifanträgen der DB Regio AG vom 21. September
2004

Nach eingehender juristischer Prüfung hat das Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) am 25. November 2004 das
Einvernehmen für die Genehmigung der Tarifanträge der DB Regio AG über
die Preisanträge im Schienenpersonennahverkehr zum Fahrplanwechsel am
12. Dezember 2004 hergestellt. Das gab ein Sprecher des BMVBW am
Freitag in Berlin bekannt. Für die Verweigerung des notwendigen
Einvernehmens hätten auch in dieser Tarifgenehmigungsrunde keine
rechtlichen Gründe vorgelegen. Ausschließlich rechtliche Gründe
könnten überhaupt eine Verweigerung rechtfertigen.

Nur die Länder selbst hätten nach geltendem Gesetz die Möglichkeit,
die Tarife abzulehnen. Aus Gründen der Daseinsvorsorge könnten sie
Änderungen verlangen. Daraus würden sich dann
Ausgleichsverpflichtungen durch die Länder ergeben. Der Sprecher
verwies in diesem Zusammenhang auf die rund sieben Milliarden Euro,
welche die Länder jährlich vom Bund an Regionalisierungsmitteln
erhalten, und die auch zu diesem Zweck eingesetzt werden könnten.

Anlass für die Entscheidung des Bundes war die Versagung der
Zustimmung einer Reihe von Ländern zu den von der DB Regio beantragten
Tarifmaßnahmen. Neben rechtlichen Argumenten kritisieren die Länder
vor allem die Preiskalkulation der DB Regio AG. Da das Einvernehmen
zwischen den Ländern nicht zustande kam, hat das Regierungspräsidium
Darmstadt als für die Genehmigung zuständige Behörde den Antrag auf
Entscheidung dem BMVBW vorgelegt. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben
kann der Bund eine Zustimmung nicht versagen, wenn der Tarifantrag
rechtmäßig ist.

Der Sprecher wies darauf hin, dass die inhaltliche Gestaltung der
Tarife, d. h. auch deren Zweckmäßigkeit und Kundenfreundlichkeit sowie
die Abwicklung des Personenverkehrs und die Organisation des Verkaufs-
und Informationssystems, rein unternehmerische Aufgabe der DB AG sei.
Nach seiner gesetzlichen Aufgabenstellung habe der Bund hier keine
Möglichkeit einzugreifen. Dem Bund stehe somit kein Ermessen bei der
Entscheidung zu, das Einvernehmen zu erteilen, wenn diese gesetzlichen
Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen, was hier der Fall sei.

Auch bewegten sich die Preiserhöhungen der DB Regio in dem Rahmen, wie
sie die Länder im Zuge ihrer Zuständigkeit bei Verkehrsverbünden
genehmigt hätten. So werde beispielsweise der Verkehrsverbund in
Hannover (GVM) zum 12. Dezember 2004 seine Tarife um 4,5 Prozent
erhöhen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zum 1. Januar 2005 um
4,5 Prozent und der Verbund Mittelsachsen (VMS) zum 12. Dezember 2004
um fünf Prozent.



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Datum:01.12.2004
Quelle:Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
ID:2337

 

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