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Ausschreibung / Nennung



13. Streckenführung:
Die gesamte Rallye wird nach Roadbook, auf vorgeschriebener oder markierter Strecke, gefahren. Die Rallyestrecke ist behördlich genehmigt, eine Absperrung ist nicht möglich.


14. Bewertung der Fahrzeiten:
Alle Strecken werden mit Zeitvorgaben gefahren. Alle Fahrzeiten, Stunden, Minuten und Sekunden, zuzüglich evtl. Strafzeiten, werden addiert. Der Sieger hat die kürzeste Gesamtfahrzeit.


15. Proteste:
Unstimmigkeiten zwischen den Teilnehmern werden auf Antrag vom Sportgericht geschlichtet. Proteste müssen schriftlich am gleichen Tag eingereicht werden. Die Protestgebühr von € 100,- ist im voraus fällig und wird der Deutschen Krebshilfe e. V. zur Verfügung gestellt. Sammelproteste sind nicht zulässig. Gegen die Bestimmungen und Regeln von OFFROAD-PRO sind keine Proteste zulässig. Das Urteil des Sportgerichts ist nicht anfechtbar. Auswertungsfehler sind kein Protestgrund und werden auf Antrag richtig gestellt.


16. Generell:
Alle Fahrzeuge müssen zugelassen sein. Zoll- oder Überführungskennzeichen sind nicht erlaubt. Vom TÜV genehmigte Umbauten, auch ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere, sowie Reifen ohne TÜV-Freigabe, sind auf eigene Gefahr erlaubt.

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Datum:20.01.2005
Quelle:OFF ROAD - PRO
ID:2443

 

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