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2005: Steuer- und Bußgeldschraube dreht sich weiter



Weiter Lichtsignalanlage statt Ampel
Der ACE bedauert, dass die ab 2004 vorgesehene Bürgerbeteiligung zur Entwicklung einer verständlich formulierten Neufassung der StVO - angedacht waren Foren im Internet - vom Bundesverkehrsministerium vorerst auf bis gelegt wurde. Eine nicht nur für Rechtsanwälte verständliche Textfassung des wichtigsten deutschen Verkehrsgesetzes bleibt allerdings dringend wünschenswert, betont der ACE. Der Club hatte dazu bereits 2001 einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der aufgrund seiner schnörkellosen Umgangssprache viel Zustimmung fand.


Begleitetes Fahren auf dem Vormarsch
Vorwärts geht es dafür beim Projekt "Begleitetes Fahren ab 17". Die neue Form der Verkehrspädagogik ist in Niedersachsen bereits Wirklichkeit. Der ACE, der das Projekt in diesem Bundesland mit eigenen begleitenden Maßnahmen flankiert, rechnet damit, dass andere Länder auf den Zug "=S/17" bald aufspringen werden. Eine bundeseinheitliche Regelung ist in Arbeit und soll möglicherweise im Frühjahr 2005 in Kraft treten. Namhafte Verkehrsexperten sehen im Begleiteten Fahren ab 17 ein wirksames Instrument, das extrem hohe Unfallrisiko bei Fahranfängern spürbar zu senken.

"Exoten" auf der Straße

Unter Verkehrssicherheitsfachleuten umstritten ist dagegen der neue Autoführerschein Klasse S. Vom 1. Februar des kommenden Jahres an, können bereits 16-Jährige diese Fahrerlaubnis erwerben und dürfen dann "automobile Exoten" steuern. Dazu zählen so genannte Micro-Cars, also Kleinstwagen, sowie drei- und vierrädrige Motorräder, die in der Szene Quads und Trikes heißen. Sie kommen allesamt auf ein Spitzentempo von "nur"=45 km/h, sind aber selbst bei geringer Geschwindigkeit äußerst kippanfällig. Im Stadtverkehr sind sie zudem wegen ihrer relativen Langsamkeit ein Hindernis mit negativen Folgen für die Verkehrssicherheit.

Weiter in Vorbereitung ist, dass Verkehrsverstöße im EU-Ausland in der Heimat verfolgt werden. Nur mit Österreich existiert ein solches Verfahren bereits. Der ACE rechnet aber nicht damit, dass die "grenzenlose Verfolgung von Verkehrssündern" bereits im kommenden Jahr realisiert wird. "Das kann noch länger dauern", heißt es beim Club. Für Auslands-Fahrer wird aber eine Warnweste immer wichtiger: Sie muss bei Unfall oder Panne angelegt werden, wenn der Fahrer aussteigt und sich am Wagen aufhält. In Italien und Spanien ist diese Weste bereits Vorschrift, in Österreich ab Mai 2005. In Deutschland gilt die Warnwestenpflicht bislang nur im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Auch Frankreich bereitet eine allgemeine Pflicht vor. 42 Prozent der Autofahrer in Deutschland befürworten eine europaweite Warnwestenpflicht, 36 Prozent lehnen sie ab und 11 Prozent sind noch unentschieden, ergab kürzlich eine ACE-Umfrage, an der sich 1.537 Verkehrsteilnehmer beteiligten.

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